Rhythmologische Untersuchungen
(für nicht privatversicherte Patienten sind dies Selbstzahlerleistungen)
- Kontrolle und Programmierung von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und CRT -Devices, (aller Aggregatfirmen)
- Implantation und Kontrolle von Eventrecordern (hier kann bei entsprechenden Indikationen bei der jeweiligen Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragt werden)